Tilgung des Wolfes

Archivalie des Monats Dezember 2011

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Signatur 907

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Wiederholt erscheinen in den Medien Meldungen über das Vorkommen von Wölfen in den neuen Bundesländern und sorgen für Irritationen und Aufregung, da der Wolf in Nord- und Mitteldeutschland seit dem 19. Jahrhundert als ausgestorben galt. Bereits in den 1990 er Jahren wanderten Wölfe aus Polen kommend nach Deutschland. Auch außerhalb von Deutschland alarmiert das Vorkommen der Tiere die Bevölkerung.

Am 9. Februar 2011 berichtete die SVZ unter der Rubrik "Aus aller Welt" über den Streit um die Abschussquote von Wölfen in Schweden. Unter dem Titel "20 tote Wölfe: Zu viel oder zu wenig?" findet der Leser folgende Informationen

...- Die seit zwei Jahren wieder zugelassene Jagd auf die Raubtiere erregt die Gemüter in Schweden. ..... Im Auftrag der Stockholmer Regierung arbeitende Mitglieder der Internationalen Expertengruppe für Raubtiere in Schweden fordern, dass es mindestens 3000 Tiere geben muss, damit der Wolf in Schweden überleben kann…...

Ein Beitrag im Internet zum Thema Wolf enthält folgenden Satz:

Während in Südeuropa die Population wächst, gilt die sehr kleine Population in Skandinavien vor allem wegen ihrer geringen genetischen Vielfalt als gefährdet.

(http://de.wikipedia.org/wiki/Wolf vom 10.09.2010, page 8)

In dem oben genannten SVZ-Beitrag wurde weiter mitgeteilt, dass schwedische Jäger den Verlust von Elchen als Jagdbeute des Wolfs beklagen, die Bauern in den mittelschwedischen Bezirken gaben an, dass die Wölfe "Schafe und Kühe wegfressen", außerdem ängstigen sie sich um ihre Kinder. Sie fordern, "den Wolf ganz verschwinden zu lassen".

Im Landeshauptarchiv Schwerin konnte während der Erschließungsarbeiten am Bestand 9.1-4, Schwedische Rentkammer in Wismar, eine Akte (Signatur 907) ermittelt werden, die zu dieser Problemstellung eine Drucksache enthält.

Der folgende, gekürzte Text beweist, dass schon im 18. Jahrhundert in Schweden Prämien für das Töten von Wölfen gezahlt wurden.

Am 11. Juli 1731 gab der "Pommersche Generalstatthalter Seiner Königlich Schwedischen Majestät" in Stralsund per Verordnung bekannt, dass alle Mittel, die zur Tilgung des Wolfs bereitgestellt waren "allbereits verwandt" also verausgabt sind. Ein Vorrat an neuen Mitteln musste angelegt werden, nur so war es möglich allen Bürgern, die sich wegen getöteter Wölfe meldeten, eine Prämie zu zahlen. Das Geld sollte dem Landkasten (Landeskasse) bereitgestellt werden. Das bedeutete, dass alle Hufenbesitzer, steuerpflichtigen Mitglieder der Ritterschaft, der königlichen Ämter und Städte erinnert und befehligt wurden, in den nächsten 14 Tagen "16 Schilling von der reduzierten Hufe" beim Landkasten einzuzahlen.

Die Akte enthält keinen Nachweis über die Höhe der Abschussprämie.

Die Einstellung der Menschen, den Wolf als Feind zu betrachten, führte in der Vergangenheit bereits zu seiner Ausrottung in West- und Mitteleuropa.

Heute wird der Wolf in Europa u.a. durch die Berner Konvention zum Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG) 1992 von der EU in Kraft gesetzt, geschützt.

Ob in den weitflächigen Naturschutzgebieten unseres Landes wieder eine Wolfspopulation heranwächst, wird die Zukunft zeigen.

Elke Krügener, LHAS Schwerin

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