Hansestadt Rostock, Beim Hornschen Hof 6

Denkmal des Monats November 2012

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Hansestadt Rostock, Beim Hornschen Hof 6, Luftbild

Abb. 1: Hansestadt Rostock, Beim Hornschen Hof 6, Luftbild

Abb. 1: Hansestadt Rostock, Beim Hornschen Hof 6, Luftbild

Endlich, die Sicherung läuft nach Jahrzehnten des Leerstands und des beginnenden Verfalls.

So könnte man die Erleichterung beschreiben, die in Rostock angesichts der begonnenen Sicherung des ehemaligen herzoglichen Hauses, des sogenannten Hornschen Hofes, nach langem Streit unterschiedlicher Interessen herrscht.

Geplant ist nun die Sanierung zwecks kleinteiliger Wohnnutzung der heute dreiflügeligen historisch und städtebaulich bedeutenden Anlage in der nördlichen Altstadt zwischen Lange Straße und Hafen (Abb. 1).

Das Ensemble wird durch die im späten 18. Jahrhundert erfolgte Umnutzung eines Adelspalais sowie einer Spielstätte für (Wander-)Bühnen zu einem Speicherkomplex mit Erweiterung um den Nordflügel geprägt. Diese Umnutzung ist dem damals einsetzenden florierenden Getreidehandel in Mecklenburg geschuldet, bei dem Rostock zu einem wichtigen Umschlagsplatz wurde.

In den ehemals zweigeschossigen Südflügel wurden zwei zusätzliche Deckenebenen eingezogen, die auffälligsten Veränderungen in der äußeren Gestalt stellen die Fachwerkzwerchhäuser mit den Lastenaufzügen dar.

Die wechselvolle Geschichte des sogenannten Hornschen Hofs, dessen Bezeichnung sich auf einen urkundlich überlieferten Nutzer im frühen 18. Jahrhundert, den herzoglichen Geheimen Ratspräsidenten Graf Horn, bezieht, ist bisher nur ansatzweise untersucht worden. Grundlegend ist eine Beschreibung aus dem Jahr 1765 und eine denkmalkundliche Einschätzung von Jens-Christian Holst aus dem Jahr 2011. Diese kann durch jüngste stichprobenartige dendrochronologische Untersuchungen sowie den noch näher auszuwertenden Fund zahlreicher Rechnungsbelege im Landeshauptarchiv für "Fürstliche Schlösser und Häuser" ergänzt werden. Darunter befindet sich auch ein Lageplan aus dem Jahr 1765, der Süd- und Westflügel mit heute nicht mehr erhaltenen rechteckigen Treppentürmen am Ostgiebel des Südflügels sowie im Innenhof am Übergang von Süd- und Westflügel zeigt.

Dendrochronologisch konnten im Südflügel Deckenbalken auf 1611(d), im Westflügel Sparren auf 1611(d) datiert werden. Bei den Hölzern handelt es sich jeweils um einheimische Kiefer. Währenddessen wurde der jüngere Nordflügel 1795(d) über einer vermutlich mit wiederverwendeten Hölzern von 1575(d) geschaffen Pfahlgründung mit gotländischer Kiefer errichtet.

In der Literatur wird als erster Eigentümer Hinrich Stallmeister, Ratsherr und späterer Bürgermeister der Hansestadt, genannt. Die veränderten Jahreszahlenanker am Südflügel (1661?) sind möglicherweise mit einem weiteren Familienmitglied, nämlich dem Ratsherrn Johann Stallmeister in Verbindung zu bringen. Die überlieferte Ausstattung, ein Wandrelief mit figürlichen Darstellungen, Schlachtenszene sowie weibliche Fortuna-, Tugend- oder Allegoriedarstellung, dazugehörige profilierte Deckenbalken sowie eine Quadermalerei im darüberliegenden Geschoss scheinen motivisch und stilistisch eher mit Werken des frühen als des mittleren 17. Jahrhunderts in Verbindung gebracht werden zu können. Eine weiterführende bauhistorische und restauratorische Untersuchung, die dazu Aufschlüsse bringen könnte, ist vorgesehen.

Derzeit läuft nach der Sicherung des Nord- und Westflügels die Notsicherung am Ostgiebel des Südflügels (Abb. 2; 3), der neben den Baunähten des ehemaligen Wendelsteins und dessen Zugängen in die beiden Geschosse auch auf ältere Anbauten verweist. Inwieweit es sich hierbei um die Gebäuderückseite eines frühneuzeitlichen Giebelhauses an der Wokrenter Straße handelt, konnte bei den archäologischen Untersuchungen der Baugrube bislang nicht ermittelt werden, zumal der Komplex im späten 18. beziehungsweise frühen 19. Jahrhundert durch zwei 1945 zerstörte, kleine, traufständige Massivbauten überbaut wurde.

Leider haben sich im Westflügel abgesehen von Veränderungen der Zugänge an der massiven Wand zum Südflügel keine Hinweise auf die historische Nutzung vor der Speichernutzung erhalten.

Es steht jedoch außer Frage, dass der Südflügel als traufständiger Palaisbau mit seinem ehemaligen Stucksaal zu den herausragenden Baudenkmalen in Mecklenburg gehört. Eine Einordnung des Bautyps etwa im Vergleich zu den bekannten traufständigen Renaissancebauten in Stralsund, Güstrow, Lübeck, Lüneburg oder Mitteldeutschland, eine Gegenüberstellung mit dem Fürstenhof in Wismar sowie eine Auseinandersetzung mit der Ikonographie des Stuckreliefs (Abb. 4; 5) stehen noch aus. Es wird weiter zu berichten sein.

Dr. Jan Schirmer

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