Weite Teile des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern werden von den Bauten und Strukturen der ehemaligen Gutswirtschaften geprägt. Von einst etwa 2700 vorhandenen Gutsanlagen, die sich entweder in ritterschaftlichem, domanialem oder in Klosterbesitz befanden oder Erbpachthöfe waren, stehen heute etwa 1010 Gutshäuser und Schlösser aus historischen und künstlerischen Gründen unter Denkmalschutz. Als Schlösser werden diejenigen Herrenhäuser bezeichnet, die sich im Besitz des Landesherrn befanden. Die anderen Häuser werden Gutshäuser genannt.