Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kulturwerte-mv.de.

Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise gemäß § 13 Absatz 1 des LBBG M-V und der BITVO M-V vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte

  • Textbeschreibungen einiger Screenshots innerhalb von PDFs sind teilweise nicht ausreichend
  • Bilder und Grafiken sind nicht aussagekräftig beschriftet
  • Blinde Nutzer können bei mehreren Layoutgrafiken das fokussierte Element nicht erkennen
  • Die Informationen der Slider-Paginierung sind nicht gut wahrnehmbar

Aufgezeichnete Audio-only- und Video-only-Dateien besitzen Alternativen

  • Inhalte des Videos werden nicht auditiv ausgegeben

Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen

  • Visuelle Informationen des Videos ohne Audiodeskription nicht wahrnehmbar

Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar

  • Die Inhalte von PDF-Dokumenten teilweise sind nicht getaggt
  • Tags von getagten PDF-Dokumenten entsprechen teilweise nicht ihrer Bedeutung
  • Grafiken innerhalb von PDF-Dokumenten haben teilweise unzureichende Auflösungen
  • Die Inhaltsstruktur ist für Screenreader nicht gut wahrnehmbar
  • Die Funktion einiger Pop-ups ist nicht erkennbar
  • Formularelemente im Warenkorb sind nicht korrekt beschriftet
  • Aufzählungen werden teilweise nicht oder nicht korrekt als Listen ausgezeichnet
  • Information und Funktionen sind in der Hochkontrastansicht teilweise nicht oder unzureichend wahrnehmbar

Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben

  • Auf wenigen Seiten sind die inhaltlich zusammengehörenden Elemente nicht gut erkennbar.

Bildschirmausrichtung ist änderbar

  • Inhalte von Tabellen sind nach dem Wechsel der Bildschirmausrichtung teilweise nicht mehr im sichtbaren Bereich

Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar

  • Die Funktion der Eingabefelder im Bestellprozess ist nicht programmgesteuert erkennbar

Farbe ist nicht einziger Informationsträger

  • Einige Informationen sind lediglich durch Farbmarkierungen erkennbar
  • Im PDF-Dokument „gbv.pdf“ wird Informationsvermittlung durch den Einsatz von Farbe unnötig unterstützt

Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist ausreichend (Minimalkontrast)

  • Einige Inhalte besitzen einen zu geringen Kontrastabstand zum umgebenden Hintergrund

Schriftgröße kann angepasst werden

  • Die Anzeige weniger Inhalte nach einer Schriftgrößenanpassung ist nicht konsistent

Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar

  • Teilweise werden Grafiken eingesetzt, die Text enthalten
  • Im PDF-Dokument „gbv.pdf“ werden einige Informationen nur über Schriftgrafiken vermittelt

Inhalte brechen in einspaltiges Layout um

  • Inhalte wie Menüpunkte werden bei kleiner Auflösung unvollständig angezeigt
  • Suchergebnisse werden bei kleiner Auflösung im nicht sichtbaren Bereich dargestellt

Textabstände sind anpassbar

  • Wenige Texte sind nach dem Anpassen der Textabstände nicht gut lesbar

Tastaturbedienbarkeit ist gegeben

  • Slider können nicht per Tastatur bedient werden
  • Das Impressum ist nicht per Tastatur erreichbar
  • Die Portotabelle kann mit aktivem Screenreader nicht angezeigt werden
  • Die Unterpunkte der Hauptnavigation sind nicht per Tastatur erreichbar
  • Die Bedienung des Hauptmenüs ist für blinde Nutzer nicht gut erkennbar
  • Mehrere grafische Links sind nicht erreichbar und bedienbar

Wiederkehrende Bereiche können übersprungen werden

  • Wiederkehrende Abschnitte in Inhaltsbereich können nicht übersprungen werden

Titel beschreiben Thema oder Zweck

  • PDF-Dokumente haben teilweise keinen Titel

Fokusreihenfolge ist aufgabenangemessen

  • Bereiche mit aktuellen Informationen können nicht übersprungen werden
  • Rekursive Links erschweren effizientes Navigieren mit der Tastatur
  • Inhalte des Sliders auf der Startseite werden nicht in schlüssiger Reihenfolge erreicht
  • Links in der Paginierung von Suchergebnissen öffnen leere Seiten
  • Geöffnete Registerkarten sind für blinde Nutzer nicht gut erkennbar

Linkzweck ist verständlich (im Kontext)

  • Der Link zum Impressum ist nicht wahrnehmbar
  • Die Verlinkung zu Suchergebnissen von PDF-Dateien liefert unverständliche Ergebnisse
  • Doppelte Links erschweren Orientierung und Navigation

Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck

  • Die Funktion der Links „Details anzeigen“ ist nicht gut erkennbar
  • Die Beschriftung einiger Links ist nicht konsistent
  • Die Hauptüberschrift besitzt in der Screenreader-Ausgabe eine nicht sichtbare Abkürzung
  • Wenige Überschriften werden nur schwer verständlich vom Screenreader ausgegeben
  • Einige Überschriften, wie Kontakt, sind identisch
  • Die Ausgabe einer Regionsbezeichnung ist störend

Tastaturfokus ist sichtbar

  • Fokussierte Slider-Bedienelemente sind nicht sichtbar
  • Die Funktion einzelner Links ist im fokussierten Zustand nicht erkennbar

Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet

  • Englischsprachige Inhalte sind nicht ausgezeichnet

Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung

  • Suchbegriffe können nicht angepasst werden

Navigation ist konsistent aufgebaut

  • Die Navigation ist nicht konsistent und wechselt mit den jeweiligen Themenseiten

Fehlermeldungen sind in Textform vorhanden

  • Fehler sind nicht am betroffenen Element beschrieben
  • Der Tooltipptext zur Einwilligung in die Datenschutzerklärung setzt kognitiv eingeschränkte Nutzer unter Druck

Fehlervermeidung wird unterstützt (rechtlich, finanziell, Daten)

  • Nutzerangaben werden nicht auf Korrektheit geprüft

Name, Rolle und Wert sind identifizierbar

  • Der Slider auf der Startseite ist nur schwer für blinde Nutzer zugänglich
  • Links sind für blinde Nutzer nicht gut erkennbar
  • Wenige Elemente werden mit einer falschen Rolle vom Screenreader ausgegeben
  • Der aktive Link im Slider ist nicht erkennbar
  • Der Iframe mit der Karte ist mit unverständlichen Inhalten beschriftet

Statusmeldungen werden ohne Fokussierung ausgegeben

  • Statusmeldungen beim Bestellen von Publikationen werden nicht vom Screenreader ausgegeben

Gebärdensprache-Video sollte vorhanden sein

  • Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.

Leichte Sprache sollte angeboten werden

  • Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht wahrnehmbar.

Unverhältnismäßige Belastung

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2.ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits im Betrieb. Das Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern ist im ersten Schritt bemüht, mögliche Barrieren zu identifizieren und anschließend einen Maßnahmenplan zur Beseitigung der Barrieren zu erstellen und umzusetzen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt.

Die Erklärung der Barrierefreiheit basiert auf den Ergebnissen eines extern durchgeführten BITV-Konformitätstests vom 16.10.2020. Die Stichprobenauswahl ist gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 Anhang I Kapitel 3 erfolgt.

Folgende Inhalte wurden getestet:

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.10.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Angaben zur Anwendung

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden.

Manchmal sagt ein Bild mehr, als tausend Worte! Fügen Sie Ihrem Anliegen optional einen Screenshot als Anhang bei. Sie können Bilder (JPG,PNG,GIF) und PDF-Dateien bis zu einer Gesamtgröße von 10 MB anfügen.

Persönliche Angaben

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an.

*

Spamschutz: Formulare die schneller als 10 Sekunden ausgefüllt wurden, werden als Spam eingestuft.

Alternativ können Sie uns auf einem der folgenden Kanäle kontaktieren:

Kontakt

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
Zentrale Dienste
Domhof 4/5
19055 Schwerin

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Beschwerdeformular nach § 13 LBGG M-V

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit nach § 13 LBGG M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Postanschrift
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit nach § 13 LBGG M-V
Werderstraße
Postfach: 19048
Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.