Die mittelalterliche Gerichtsvorhalle im Turm der St. Marienkirche in Greifswald

Denkmal des Monats August 2017

Abb. 1. Hansestadt Greifswald, Sankt Marien, Gerichtsvorhalle, nördliche Wand, 2010.Details anzeigen
Abb. 1. Hansestadt Greifswald, Sankt Marien, Gerichtsvorhalle, nördliche Wand, 2010.

Abb. 1. Hansestadt Greifswald, Sankt Marien, Gerichtsvorhalle, nördliche Wand, 2010.

Abb. 1. Hansestadt Greifswald, Sankt Marien, Gerichtsvorhalle, nördliche Wand, 2010.

Die Marienkirche in Greifswald besitzt im Turmerdgeschoss eine mittelalterliche Gerichtsvorhalle, die eine sehr aufwendige und besondere Gestaltung durch plastischen Architekturschmuck aus mittelalterlichem Hochbrandgips aufweist (Abb. 1). Der Bau der Marienkirche selbst mit der Errichtung des Langhauses zog sich vermutlich noch bis etwa 1330 hin. Der Turmbau begann um 1280/85. Das ursprüngliche Turmuntergeschoss mit Wandstärken um 4,50 Meter war wahrscheinlich gleichzeitig der Ort des Gerichtes. Erst in späterer Zeit wurde vor diesem Turmuntergeschoss eine weitere Vorhalle erreichtet. Die Turmvorhalle mitsamt ihrer Ausstattung wird nach heutigem Stand auf 1285/90 datiert (Abb. 2-3).

Die Ostseite der Turmvorhalle, die ein innen liegendes Portal darstellte, war das Außenportal des Kirchenraums. Die Turmvorhalle war demzufolge ein geschützter Außenraum. Das äußere Portal war bauzeitlich vermutlich ebenso breit wie das innere.

Bereits Schriftquellen belegen, dass 1319 und 1330 Gerichtsverhandlungen in der Kirche stattgefunden haben. An der Nord- und Südwand der Gerichtsvorhalle (siehe auch Markierung im Grundriss) befinden sich jeweils eine baldachinförmige Architektur mit Wimpergen und in Backstein gemauerte Pfeiler, die durch Fialen mit Kreuzblumenverzierungen bekrönt sind (Abb. 4-5). Die Baldachinelemente sowie die Fialen und die figürlich gestaltete Schlussscheibe des Kreuzrippengewölbes wurden durch Stuck aus Hochbrandgips angefertigt. Es handelt sich dabei um hochgebrannten Gips, dem die feine Verteilung von Kohlepartikeln die graue Farbigkeit verleiht. Der Stuck wurde in Formen gegossen und durch Schneiden, Schnitzen und vermutlich auch steinbildhauerisch im noch lederharten, nicht abgebundenen Zustand bearbeitet.

Die Fialen sind jeweils aus einem Stück gearbeitet worden, während die Wimperge ähnlich der Hausteinarchitektur aus mehreren Werkstücken bestehen. Die einzelnen Teile wurden mit Putz sowie Holzdübeln und einer kolophoniumhaltigen Kittmasse zusammengefügt und an der Wand mit Nägeln befestigt. Die Wimperge sind zusätzlich durch Putz mit der Wand verbunden. Es sind bis heute noch die mittelalterlichen, ursprünglichen Holz- und Eisenverankerungen erhalten, die zur Befestigung der Bauteile Verwendung fanden. Die Kapitelle des östlichen Portals sind im Gegensatz zur restlichen Architekturdekoration aus Kalkstein gefertigt (Abb. 6). Die Gewände waren wie der Portalbogen mit spitzen Rundstäben profiliert.

Durch die Diplomrestauratorin Carolin Graf und den Bauhistoriker André Lutze wurde der Bestand in Bezug auf die Werktechnik, die Fassungen sowie die baugeschichtlichen Veränderungen untersucht. Im Rahmen einer Seminararbeit und einer Diplomarbeit an der Hochschule für Bildende Künste in Dresden im Fachbereich Restaurierung konnten wichtige Aufschlüsse zu materialspezifischen und naturwissenschaftlichen Phänomenen gewonnen werden. Die Werktechnik der Hochbrandgipselemente ist vergleichbar mit der Bauplastik der zahlreichen Gipskonsolen und Schlussscheibengestaltungen im Burgkloster sowie der Gestaltung von Kämpferprofilen, Schlussscheiben und Kapitellen der Katharinenkirche in der Hansestadt Lübeck. Auch Vergleiche zur Stuckplastik der Anna Selbdritt in der Stralsunder Nikolaikirche können gezogen werden. Die Gestaltung wichtiger bauplastischer Elemente war im Mittelalter nicht nur dem Naturstein wie Kalkstein aus Gotland oder Öland vorbehalten. Analog zu den genannten Vergleichsbeispielen waren die Stuckelemente in der Gerichtsvorhalle der Greifswalder Marienkirche farbig gefasst.

Auch die Wand- und Gewölbeflächen waren polychrom gestaltet und mit Wandmalereien versehen. In den noch frischen Kalkputz wurden die Formen figuraler Motive sowie Konstruktionslinien geritzt (Abb. 7). Darauf folgte eine weiße Kalktünche als Grundierung und die Ausführung der polychromen Malschicht, die vermutlich mehrschichtig war. Neben dem Bindemittel Kalk wurde der Malschicht sowie der Grundierung vermutlich ein Protein als Bindemittel beigemengt. Entlang des Schildbogens war jeweils an Nord- und Südwand eine rote Rahmung zu finden. An beiden Seiten der Fialen sind eingeritzte Kreise gut zu erkennen, die rot und ocker gefasst sind und vermutlich auf die Gestaltung von Nimben hinweisen. Darüber bilden horizontale Linien eine Bänderung und darüber reihen sich Figuren nebeneinander.

Freilegungssondagen oberhalb des mittleren Wimpergs verdeutlichen eine sitzende Figur, die beide Arme erhoben hält (Abb. 8). Das Gewand war im Lokalton ursprünglich rot, zeigt aber oberflächliche Verschwärzungen, die auf Pigmentumwandlungen zurückzuführen sind. Daneben sind eine Hand und ein Knie einer weiteren Sitzfigur zu erkennen. Auf die Südwand ist dieses Bildprogramm aufgrund des schlechten Zustands der freigelegten Malerei zwar nur bedingt übertragbar, jedoch liegt die Vermutung nahe, dass es sich um die Darstellung des Weltgerichtes handeln könnte. Die Schmuckscheibe im Scheitel des Gewölbes zeigt Christus als Weltenrichter, was diese Vermutung unterstützt.

Von der bauzeitlichen Fassung auf dem Stuck sind nur wenige Fragmente erhalten. An den Kapitellen der Westecken sind Reste ockerfarbener, grüner und blauer Farbigkeit überliefert (Abb. 9). Der geringe Bestand sowie eine mögliche Vergrünung der blauen Kupferpigmente lassen allerdings keine genauen Rückschlüsse auf die Gestaltung der westlichen Eckkapitelle zu.

Die Wimperge und Fialen waren zur Bauzeit rot und schwarz gestaltet, die Profile der Wimperge waren rot, die Rücklagen schwarz gefasst. Auf den Fialen konnte eine rote Fassung nachgewiesen werden, die in den Fenstern durch dunkle Schatten gesäumt wurden. Auch die Schmuckscheibe war schon zur Bauzeit polychrom gefasst. Rote sowie rot-gelbe Fassungsreste wurden hier an verschiedenen Stellen belegt (Abb. 10-11).

Wahrscheinlich zu Beginn des 15. Jahrhunderts erfolgte der Umbau des westlichen Portals. Die Verkleinerung ermöglichte die Schließung des Portals und die reich mit floralen Ornamenten verzierten Kämpferbereiche wurden verdeckt. Ab Mitte des 15. Jahrhunderts begann die Errichtung der noch heute erhaltenen Westvorhalle, womit vermutlich auch die Gerichtsvorhalle an Bedeutung verlor. Die Wände wurden in dieser Zeit bereits monochrom in Ocker überfasst. Auch die jüngeren baulichen Veränderungen und Eingriffe bedeuteten überwiegend monochrome Überfassungen. Nunmehr wurde versucht, diesen bau- und kunsthistorisch wichtigen Bereich der Greifswalder Marienkirche durch Maßnahmen zur Konservierung und Restaurierung aufgrund seiner Bedeutung wieder hervorzuheben (Abb. 12-14).

Elke Kuhnert

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