Der Erbprinz steigt auf den Thron. 1785 folgt Friedrich Franz I. in Mecklenburg-Schwerin auf Herzog Friedrich den Frommen

Archivalie des Monats Juni 2021

Abb. 1: Erstmalige Verwendung des Monogramms „Friedrich Franz Herzog zu Mecklenburg“ (LHAS, 2.26-1, Nr. 4391, p. 60)Details anzeigen
Abb. 1: Erstmalige Verwendung des Monogramms „Friedrich Franz Herzog zu Mecklenburg“ (LHAS, 2.26-1, Nr. 4391, p. 60)

Abb. 1: Erstmalige Verwendung des Monogramms „Friedrich Franz Herzog zu Mecklenburg“ (LHAS, 2.26-1, Nr. 4391, p. 60)

Abb. 1: Erstmalige Verwendung des Monogramms „Friedrich Franz Herzog zu Mecklenburg“ (LHAS, 2.26-1, Nr. 4391, p. 60)

Als Friedrich Franz, Erbprinz von Mecklenburg-Schwerin, am Morgen des 24. April 1785 ausritt, konnte er von der einschneidenden Veränderung, die dieser Tag in sein Leben bringen sollte, noch nichts ahnen. Gewiss, am 21. hatte sein Onkel Friedrich, der regierende Herzog von Mecklenburg-Schwerin, "viel Schmerzen an die Ohren erlitten," und ist "die ganze vorige nacht kranck gewesen," wie der Erbprinz in seinem Journal vermerkte. Am 22. war der 28jährige "des Morgens beym Herzog zum unterschreiben," und "Serenissimus sind zwar etwas besser, allein dürfen noch gar nicht starck Husten, wegen den schmerzen im Kopf, und Ohr." Aber immerhin war der Mann auch 67 Jahre alt.

Am 24. nun kam "Auf einmahl die traurige Nachricht, Mein bester Oncle, Vater, und Wohlthäter sey sehr kranck, und diese kranckheit brachte einigemahle den Schlagfluß zu wege, worann er denn heute Morgen als den 24. um 6 ½ Uhr im Herrn sanft und seelig verschiet. Ach Gott welche schwere Strafe, aber auch welches Glük einen so treuen Freund gehabt zu haben, der einen den Weg zum Himmel bahnt, wenn man seinen Fußstapfen folgt. Seelig sind die todten die in den Herrn Schlafen von nun an bis in Ewigkeit. Ach seegne doch Mein Armes Vaterland durch mich unwürdigen." Diesen Journaleintrag vom 24. April 1785 schloss Friedrich Franz erstmals mit einem Signum bzw. Monogramm – "FFHzM": Friedrich Franz, Herzog zu Mecklenburg.

Abb. 2: Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin um 1786 (LHAS, 13.1-3, Gen. XX, Friedrich Franz Nr. 26, Ausschnitt)Details anzeigen
Abb. 2: Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin um 1786 (LHAS, 13.1-3, Gen. XX, Friedrich Franz Nr. 26, Ausschnitt)

Abb. 2: Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin um 1786 (LHAS, 13.1-3, Gen. XX, Friedrich Franz Nr. 26, Ausschnitt)

Abb. 2: Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin um 1786 (LHAS, 13.1-3, Gen. XX, Friedrich Franz Nr. 26, Ausschnitt)

Der von dem frischgebackenen Herzog hier beschworene Verlust scheint nicht mit den seit je gezeichneten Differenzen zwischen Vorgänger und Nachfolger zu harmonieren. Auf der einen Seite der pietistische sowie durch das Verbot von Theateraufführungen und anderem Unterhaltungsspektakel weltlich etwas entrückt scheinende Friedrich, der bereits zu Lebzeiten den Beinnamen "der Fromme" erhielt. Auf der anderen Seite der Märkte und Volksfeste liebende, für jedweden Schabernack zu habende, mit außerehelichen Eskapaden und zahlreicher außerehelicher Nachkommenschaft auffällige Friedrich Franz, den der Leibarzt der preußischen Königin Luise wohl nicht zufällig als "turbulenten Herzog" charakterisierte.

Diese unzweifelhaften Antagonismen in Lebensauffassung bzw. Lebensführung sollten jedoch den Blick auf das Wesentliche einer Regentschaft nicht verstellen, die Regierungsführung. Herzog Friedrich sah es als seine Regentenpflicht an, unnütze Aufwände zu vermeiden, um die Last des Volkes zu erleichtern. Folglich wird ihm attestiert, in seinem politischen Wirken mit Reformen auf die Verbesserung der Lebensumstände seiner Untertanen gezielt zu haben. Darauf hob Friedrich Franz ab, als er am 24. April 1785 die großen Fußstapfen des Verstorbenen bemühte. Diese Überzeugung bekräftigte der junge Herzog, sich bescheiden in den Hintergrund stellend, auch mit seiner Sukzessionsmedaille. Er legte sie eher wie eine Sterbemedaille für seinen Onkel an, dessen frommen und unsterblichen Spuren er zu folgen beabsichtigte – vestigia pii et immortalis patrui sequor. Inwiefern es ihm in seinen fast 52 Regentschaftsjahren gelang, diesem Credo gerecht zu werden, kommt durchaus auf den Standpunkt des Betrachters an. Den Anspruch, dessen Realisierung eine hier nicht zu erzählende Geschichte darstellt, erhob Friedrich Franz I. jedenfalls.

Dr. Matthias Manke

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