Als Landtag im Theater war. Der Plan des Lehrers Willi Ruhe für die mecklenburg-schwerinschen Landtage 1919-1933

Archivalie des Monats Oktober 2021

Abb. 1:  Der Mecklenburg-Schwerinsche Landtag. Sitzungssaal im Staatstheater. Mit den Ergebnissen der Wahlen zum Verfassunggebenden Landtag und zum 1.-7. ordentlichen Landtag mit Wahlergebnissen, Sitzverteilung und Farbentafel der gewählten Parteien. Von W. Ruhe, Schwerin 1933 (LHAS, 5.11-2, Nr. 562) Details anzeigen
Abb. 1:  Der Mecklenburg-Schwerinsche Landtag. Sitzungssaal im Staatstheater. Mit den Ergebnissen der Wahlen zum Verfassunggebenden Landtag und zum 1.-7. ordentlichen Landtag mit Wahlergebnissen, Sitzverteilung und Farbentafel der gewählten Parteien. Von W. Ruhe, Schwerin 1933 (LHAS, 5.11-2, Nr. 562)

Abb. 1: Der Mecklenburg-Schwerinsche Landtag. Sitzungssaal im Staatstheater. Mit den Ergebnissen der Wahlen zum Verfassunggebenden Landtag und zum 1.-7. ordentlichen Landtag mit Wahlergebnissen, Sitzverteilung und Farbentafel der gewählten Parteien. Von W. Ruhe, Schwerin 1933 (LHAS, 5.11-2, Nr. 562)

Abb. 1: Der Mecklenburg-Schwerinsche Landtag. Sitzungssaal im Staatstheater. Mit den Ergebnissen der Wahlen zum Verfassunggebenden Landtag und zum 1.-7. ordentlichen Landtag mit Wahlergebnissen, Sitzverteilung und Farbentafel der gewählten Parteien. Von W. Ruhe, Schwerin 1933 (LHAS, 5.11-2, Nr. 562)

Die landläufige Vorstellung des Kontextes von Landtag und Theater dürfte eher in die Richtung von "Theater im Landtag" laufen. Soll heißen, dass Abgeordnete sich manchmal im Plenum gebärden, als gelte es Szenen aus einer Räuberpistole möglichst spektakulär aufzuführen statt einen gesitteten Meinungsstreit zu pflegen und mit Argumenten für die Lösung eines politischen Problems zu werben. So beispielsweise geschehen, als in Schwerin Ende Juni 1922 und Anfang Mai 1923 kommunistische Abgeordnete durch tätliche Angriffe auf deutschnationale Redner veritable Schlägereien auslösten oder als Anfang Juni 1924 der KPD-Abgeordnete Hugo Wenzel vom Rednerpult aus dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Carl Moltmann ein Glas Wasser ins Gesicht schüttete und sich ein heftiges Handgemenge zwischen beiden anschloss.

Lokal betrachtet ereigneten sich diese Landtags-Szenen jedoch im Schweriner Theater. Die ständischen Landtage der beiden Großherzogtümer Mecklenburg traten in den letzten Wochen eines jeden Jahres alternierend in Sternberg und Malchin zusammen bzw. nur in wenigen Ausnahmefällen anderswo. Im Unterschied dazu sollten die Abgeordneten des nunmehr frei gewählten Landtages des 1918 entstandenen Freistaates Mecklenburg-Schwerin am Regierungssitz präsent sein. Allerdings fand sich in der Landeshauptstadt nicht ohne Weiteres eine Räumlichkeit geeigneter Größe, um dem gleichsam permanent tagenden Parlament ein angemessenes Arbeitsumfeld bieten zu können. Die großen Säle des mittlerweile verwaisten Schlosses waren nach dem Brand vom Dezember 1913 unbrauchbar, andere Räume beanspruchten Regierungsbehörden und Verwaltungsämter. Überdies konkurrierte der Landtag mit dem Museum, dessen Direktor mit seiner Institution liebend gern komplett in die vormalige großherzogliche Residenz gewechselt wäre. Daraus wurde nichts, so dass auch das Museum nicht als Sitz der Volksvertretung in Frage kam.

Als Anfang Februar 1919 die zur Verfassunggebenden Versammlung für Mecklenburg-Schwerin gewählten Abgeordneten zusammentraten, blieb dafür lediglich der Konzertsaal des Staatstheaters. Zwar hielt es beispielsweise der DDP-Abgeordnete Gustav Michaelis für geradezu unwürdig, dass in der Nachbarschaft des Souveräns "Lustspiel und Possen gemimt werden." Aber Provisorien sind es bekanntlich, die am längsten währen. Überplanungen des Rittersaales im heutigen Finanzministerium, des Neustädtischen Palais, des Museums und selbst des vom Großherzog "dem Volke vermachten" Schlosses liefen ins Leere. Stattdessen hielten die mecklenburg-schwerinschen Volksvertreter ihre Debatten bis zum Untergang der Demokratie Anfang 1933 im Schweriner Theater ab. Dem Rechnung tragend kreierte der seit 1928 oder 1929 in Schwerin ansässige Willi Ruhe für den Mecklenburg-Schwerinschen Landtag einen 1420 x 750 mm großen Plan des "Sitzungssaales im Staatstheater". Abgebildet wurden zunächst die Verhältnisse des Verfassunggebenden Landtags 1919/20, die auf sechs ca. 655 x 355 mm großen Blättern für den 1.-6. Ordentlichen Landtag 1920 bis 1932 Ergänzung erhielten.

Abb. 2:  Ergänzungsblatt für den 2. Ordentlichen Mecklenburg-Schwerinschen Landtag vom 13. März 1921 (LHAS, 5.11-2, Nr. 562)Details anzeigen
Abb. 2:  Ergänzungsblatt für den 2. Ordentlichen Mecklenburg-Schwerinschen Landtag vom 13. März 1921 (LHAS, 5.11-2, Nr. 562)

Abb. 2: Ergänzungsblatt für den 2. Ordentlichen Mecklenburg-Schwerinschen Landtag vom 13. März 1921 (LHAS, 5.11-2, Nr. 562)

Abb. 2: Ergänzungsblatt für den 2. Ordentlichen Mecklenburg-Schwerinschen Landtag vom 13. März 1921 (LHAS, 5.11-2, Nr. 562)

Mutet die verbale Beschreibung der Archivalien womöglich nüchtern und unspektakulär an, so besticht bei genauerem Hinsehen eine schier unfassbare Fülle mitabgebildeter Detailinformationen. Das Basisblatt macht einerseits die Raumsituation der parlamentarischen Versammlung nachvollziehbar, andererseits Rahmeninformationen und politische Verhältnisse. Akribisch dargestellt werden die räumliche Anordnung von Präsidium, Direktorium, Rednerpult, Stenografen, Regierungs-, Presse- und Zuschauertribünen, Zeitschriftenauslagen, Standorte der Tafeln für Ausschussbekanntmachungen und sogar des Postbriefkastens. Selbst der personellen Belegung der Präsidiums- und Stenografenplätze wird noch Rechnung getragen. In politisch-organisatorischer Hinsicht werden Wahltag, Eröffnungszeitpunkt und Eröffnungsredner, Datum der ersten und der letzten Plenarsitzung, Alterspräsident:in sowie Änderungen in der Zusammensetzung des Plenums durch Tod und Austritt ausgewiesen. Das Basisblatt weist schließlich noch die Wahlergebnisse, also die Verteilung der Wählerstimmen auf die einzelnen Parteien mit der daraus resultierenden Sitzverteilung für den Verfassunggebenden und die sieben ordentlichen Landtage aus, und enthält eine etwas versteckte Botschaft: "Wahlrecht ist Wahlpflicht". Den Ergänzungsblättern können die Platzierungen der einzelnen Parlamentarier und Fraktionen in den jeweiligen Legislaturperioden entnommen werden. Der Clou dieser Blätter ist wohl darin zu sehen, dass sie in das Basisblatt gleichsam aktualisierend eingehängt werden konnten und wohl auch wurden, wie entsprechende Lochungen verdeutlichen.

Der Autor Willi Ruhe war übrigens Lehrer an der Schweriner Gewerbeschule, und, wie sich den Schweriner Adressbüchern entnehmen lässt, Ingenieur. Den Plan publizierte er im Selbstverlag, und zwar, wie aus der Signierung des Blattes unten rechts hervorgeht, 1933. Vermutlich verzog er kurz darauf, denn das Adressbuch dieses Jahrgangs weist ihn ebenso wenig nach wie das standesamtliche Sterberegister. Insofern hätte also zumindest theoretisch die Möglichkeit bestanden, das fehlende Ergänzungsblatt für den am 5. Juni 1932 gewählten 7. Ordentlichen Landtag, dessen Eckdaten auf dem Basisblatt bereits Berücksichtigung finden, noch zu erstellen.

Dr. Matthias Manke

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